Was gilt ab Donnerstag 25.11.21 für dem Tischtennis-Spielbetrieb in Hessen?
Das HTTV-Präsidium hat als Entscheidungsgremium am 23.11.2021 folgendes beschlossen:
1) Der Mannschaftsspielbetrieb wird unter den geltenden, rechtlichen Bestimmungen fortgesetzt.
2) Der Einzelspielbetrieb wird unter den jeweils geltenden, rechtlichen Bestimmungen fortgesetzt.
3) Der Pokalspielbetrieb wird unter den jeweils geltenden, rechtlichen Bestimmungen fortgesetzt.
Begründung:
Der Sportbetrieb ist weiterhin erlaubt. Ziel und im Interesse der meisten Vereine ist eine sportliche Wertung zu erreichen.
Dies wäre mit einer abgeschlossenen Vorrunde (Abschnitt M WO) gegeben. Wir halten es für vertretbar den Spielbetrieb unter Bedingungen der 2G-Regel aufrecht zu erhalten.
Dem HTTV ist bewusst, dass mit den neuen Regelungen für viele Mannschaften noch größere Probleme auftreten, als dies ohnehin in den vergangenen Wochen der Fall war.
Neben der Sorge um den Gesundheitsschutz seiner Verbandsangehörigen und den Umsetzungsmöglichkeiten bei seinen Mitgliedsvereinen, die immer im Fokus des Präsidiums liegen, verlangt die Satzung aber auch am Erhalt des Tischtennissportes mitzuwirken. Aktuell kann das Angebot im Rahmen der vorliegenden Schutz- und Hygienemaßnahmen aus Sicht des HTTV durchaus noch wahrgenommen werden.
Die Entwicklung behält der HTTV täglich im Auge. Bei Änderungen werden die Vereine per Newsletter und über die HTTV-Homepage entsprechend informiert.